Von: Uwe
Ein Hinweis noch: auch in Naturschutzgebieten kann der Aufstieg einer Drohne verboten sein. Unter Verweis auf eine entsprechende lokale Verordnung, die sinngemäß die Nutzung von Fluggeräten aller Art...
View ArticleVon: karl
“Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und insbesondere das Recht am eigenen Bild verbieten es, Aufnahmen ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen zu machen, auf denen diese klar erkennbar sind.”...
View ArticleVon: Ramak Molavi
Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Es ist jedoch nicht richtig, dass die Aufnahme an sich ohne Zustimmung erlaubt ist, solange sie nicht veröffentlicht wird. Werden die Aufnahmen allein aus dem Grund der...
View ArticleVon: -thh
“Das Veröffentlichen der Bilder ist verboten, nicht das Anfertigen derselben. Das ist ein wichtiger Unterschied, der gerade für uns Journalisten von erheblicher Bedeutung ist.” Das sieht die neuere...
View ArticleVon: Drohnen und Recht | Green Blackbox of Ralph Pache
[…] Was darf ein Drohnenjournalist? Irights […]
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